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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 22 | Lohnsteuer: Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten

Sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums anteilig (unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH zum Ende des Aufteilungsverbots) als Werbungskosten abziehbar? Diese Frage muss der BFH demnächst klären. In erster Instanz hatte das FG Niedersachsen bei dem Sachgebietsleiter eines Finanzamts den Abzug der Kosten für eine Feier in der Behörde insgesamt abgelehnt.

Sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehbar? Und zwar anteilig, soweit sie auf die beruflichen Gäste entfallen? Ist eine Aufteilung möglich unter Anwendung der Grundsätze, mit denen der Große Senat des Bundesfinanzhofs – vor mittlerweile auch schon wieder mehr als sechs Jahren – das Ende des Aufteilungsverbots besiegelte? – Das muss demnächst der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs klären.

Im Streitfall hatte der Sachgebietsleiter eines Finanzamts anlässlich seines 40. Dienstjubiläums alle Kollegen zu einer Feier in den Sozialraum der Behörde eingeladen. Zur Bewirtung der Gäste bestellte er für 50 Person...

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