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Pauschalierung von Sachzuwendungen bei Gemeinnützigen bzw. Berufsverbänden?
Anwendungsgrenzen des § 37b EStG
[i]BMF, Schreiben vom 19. 5. 2015, BStBl 2015 I S. 468Mit dem (BStBl 2015 I S. 468) hat die Finanzverwaltung ihr bisheriges Schreiben zur Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG unter Berücksichtigung der neuen BFH-Rechtsprechung sowie weiterer geklärter Zweifelsfragen neu gefasst. In den [i]Weber, NWB 29/2015 S. 2136Anwendungsbereich des § 37b EStG fallen grds. auch gemeinnützige Organisationen sowie Berufsverbände; diese können Zuwendende sein, ihre Vereinsorgane können Zuwendungsempfänger sein. Fraglich ist jedoch, ob die Regelungen des § 37b EStG im Rahmen sämtlicher bis zu vier Sphären – ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sowie Zweckbetrieb (nur gemeinnützige Organisationen) – anzuwenden sind. Gemeinnützige Organisationen haben zudem immer an die Angemessenheit der Zuwendungen zu denken. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Verwaltungsauffassung ein und zeigt die Anwendungsgrenzen des § 37b EStG bei diesen Organisationen auf.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Pauschale Steuer bei bestimmten SachzuwendungenSachzuwendungen sind im Wirtschaftsleben ein probates Mittel, um G...