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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1356/14 EFG 2016 S. 294 Nr. 4

Gesetze: EStG § 35a Abs. 3 S. 1

Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen

Leitsatz

Handwerkerleistungen für den Anschluss eines Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz durch Wasseranschlüsse, Abwasser, Elektrizität. aber auch durch eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz, sind als für die Haushaltsführung notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge vollumfänglich, d. h. auch soweit sie im öffentlichen Raum vorgenommen werden, als Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 S. 1 EStG berücksichtigungsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 294 Nr. 4
KÖSDI 2016 S. 19638 Nr. 1
KÖSDI 2016 S. 19752 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2015 S. 3718
StBW 2015 S. 927 Nr. 24
XAAAF-06428

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.06.2015 - 7 K 1356/14

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