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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1650/17

Gesetze: EStG § 35a Abs. 3

Keine Berücksichtigung von Anliegerbeiträgen zur Erstellung von Gehwegen und von Straßenlaternen als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG

Leitsatz

Der nach dem erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang einer öffentlichen Erschließungsmaßnahme ist nicht gegeben, wenn durch die Maßnahme keine Anbindung des Haushalts an das öffentliche Verkehrsnetz oder an das Versorgungsnetz erfolgt, sondern allgemeine öffentliche Einrichtungen (hier: Gehwege und Straßenlaternen) unabhängig vom Haushalt des Steuerpflichtigen errichtet werden.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 43
DStRE 2018 S. 1487 Nr. 24
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2018 S. 83
QAAAG-67702

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2017 - 1 K 1650/17

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