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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 6

Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währung

, David Hedqvist

Ralf Walkenhorst

Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen C-264/14 (David Hedqvist) betrifft die Frage, ob es sich beim Umtausch einer virtuellen Währung (Bitcoins) in eine herkömmliche Währung und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Abs. 1 MwStSystRL handelt und ob diese Leistung gem. Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL von der MwSt befreit ist.

A. Leitsätze

1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen.

2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt be...

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Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währung

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