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Fördermittel: Garantievertrag mit dem Europäischen Investitionsfonds verlängert
Mitte September hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Verlängerung des Garantievertrags mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) für das Förderprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ für Gründer und junge Firmen unterzeichnet.
Ziel ist es, das Angebot für diese Unternehmen mithilfe von EU-Mitteln gezielt zu stärken. Die KfW übernimmt bei Gründerkrediten u. a. 80 % des Ausfallrisikos. Die erweiterte StartGeld-Förderung gilt ab Dezember 2015. Mehr unter http://go.nwb.de/p5ka3.
Die Rahmenbedingungen zum ERP-Gründerkredit – Startgeld sowie zu weiteren wichtigen Förderprogrammen für Selbständige und kleine Unternehmen enthält das Mandanten-Merkblatt Fördermittel NWB KAAAD-44433.