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Umsatzsteuerpflicht von Leistungen im Umfeld von Windkraftanlagen durch Grundstückseigentümer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAF-06073 Soweit ein Grundstückseigentümer in einem einheitlichen Vertragswerk mit dem Betreiber einer Windkraftanlage neben der Vereinbarung über die Verpachtung von Grund und Boden auch eine Duldungsleistung vereinbart, handelt es sich nicht um umsatzsteuerfreie Leistungen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Problemstellung
Windkraftanlagenbetreiber haben das Ziel, optimale Energieerträge zu generieren. Neben den (Stell-)Flächen werden zur freien Windströmung auch angrenzende Flächen benötigt. Soweit unbebaute Flächen durch den Grundstückseigentümer weiterhin genutzt werden können, stellt sich die Frage, ob die Leistungen des Eigentümers des Grund und Bodens unter die Befreiungsvorschriften des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a und c UStG fallen. Es ist zu klären, ob die vereinbarten Nutzungsrechte auch von dem umsatzsteuerlichen Begriff „Vermietung und Verpachtung“ und der entgeltlichen Einräumung einer beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeit umfasst werden.
Umsatzbesteuerung der Leistungen
[i]Reine Flächenpacht umsatzsteuerfrei Die entgeltliche Überlassung der reinen Stellflächen an den Betreiber der Windkraftanlage erfüllt die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift ...