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Sozialrecht | Ersatzansprüche von Eltern wegen fehlenden Kita-Platzes
Da die erwerbstätigen sorgeberechtigten Eltern nicht geschützte Dritte (§ 839 BGB i. V. mit Art. 34 Abs. 2 GG) sind, weil die Amtspflicht auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte allein gegenüber ihrem Kind als Anspruchsinhaber besteht (§ 24 Abs. 2 SGB VIII), scheidet ein entsprechender Anspruch wegen Verdienstausfalls ungeachtet dessen auch deshalb aus, weil es sich dabei nur um einen mittelbaren Schaden der Eltern handelt, der in keinem adäquaten Zusammenhang mit der Zielsetzung des § 24 Abs. 2 SGB VIII, nämlich der frühkindlichen Förderung, steht. Der geltend gemachte Verdienstausfallschaden ist nicht vom Schutzbereich dieser Norm erfasst.
Das BVerwG hat sich mit Urteil vom - 5 C 35/12 NWB LAAAE-52521 zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen von den Eltern selbst beschafften Kinderbetreuungsplatz...