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Abgabenordnung | Realisierung eines Veräußerungsverlustes – Änderung eines Steuerbescheids
Nach dem steht der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten) im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war.
Für die Praxis ist die Entscheidung wegen zweier Aspekte bedeutsam. (a) Die Änderung eines bestandskräftigen Steuer- oder Feststellungsbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen nachträglicher Änderung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG setzt nicht voraus, dass die Veräußerung als solche bereits im ursprünglichen Bescheid erfasst ist. (b) Geht es – wie im Streitfall – um zurück zu beziehende na...