USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 1

Das Wandern ist ...

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

... des Müllers Lust, das Wandern. Mit dem Vorsteuerabzug aus den Investitionskosten für einen Entdeckungsweg und den Kosten für die Pflege und den Unterhalt von Wanderwegen beschäftigten sich der EuGH im und das FG München im (s. hierzu auch und ). Das EuGH-Urteil ist dabei unter zwei Aspekten interessant: So soll ein Vorsteuerabzug selbst in den Fällen voll erhalten bleiben, in denen ein Steuerpflichtiger das Investitionsgut, in diesem Fall den Freizeitweg, Dritten zur kostenfreien Nutzung anbietet. Denn der unmittelbare Zusammenhang wird hier nicht zur kostenlosen Nutzung des Weges sondern in dem steuerpflichtigen Souvenirverkauf am Ende des Weges gesehen. Ferner werden Zuschüsse – anders als in der nationalen Rechtsprechung – nicht als schädlich für den Vorsteuerabzug angesehen.

Wie der BFH die EuGH-Entscheidung umsetzen wird, zeigt sich am . An diesem Tag sind die mündlichen Verhandlungen für die anhängigen Verfahren , , und terminiert. Der EuGH hatte sich in seinem intensiv mit der Umsatzbesteuerung von Holdings beschäftigt. „Dabei hat er – entgegen nationaler Rechtsprechungstendenzen – eine Vorsteuerkürzung aufgrund eines etwaigen nichtunternehmerischen Bereichs der Führungsholding abgelehnt. Zudem machte der EuGH einige interessante Aussagen zur Organschaft: sowohl der Ausschluss von Personengesellschaften als auch das nach bisherigem deutschen Verständnis erforderliche Über-/Unterordnungsverhältnis wurden im Kern als unionsrechtlich unzulässig eingestuft. Allerdings verneinte der Gerichtshof insoweit die unmittelbare Anwendbarkeit der MwStSystRL“, so Eggers in .

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 22 / 2015 Seite 1
NWB OAAAF-06110