USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 1

Klarstellungen und Neuregelungen

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kommission hat Erläuterungen veröffentlicht, um die Anwendung spezifischer Bestimmungen der MwSt.-Durchführungsverordnung (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013) klarzustellen, die den Ort der im Zusammenhang mit einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen betreffen und im Jahre 2017 in Kraft treten. Sie sollen dabei helfen, besser zu verstehen, wie die neuen Bestimmungen gem. den Art. 13b, 31a und 31b der MwSt.-Durchführungsverordnung, die eine einheitliche Anwendung der in Art. 47 der MwSt.-Richtlinie enthaltenen besonderen Regel für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sicherstellen, anzuwenden sind. Zurzeit sind sie in Englisch verfügbar; werden aber in die anderen EU-Amtssprachen übersetzt.

Das Steueränderungsgesetz 2015 vom ist im BGBl 2015 I S. 1834 veröffentlicht worden. Durch das Gesetz ist in einem neu eingefügten § 2b UStG die sehr komplexe Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt worden. Ferner wurde geregelt, dass niedrigschwellige Entlastungsangebote nach § 45b SGB XI nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. g UStG steuerbefreit werden. Für alle Fälle des § 14c UStG wird künftig einheitlich geregelt, dass die wegen unrichtigen bzw. unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung entsteht (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Darüber hinaus wird durch eine Änderung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG gesetzlich klargestellt, dass Lieferungen von und Leistungen an Betriebsvorrichtungen unter die Regelung des § 13b UStG fallen können. Die Änderungen im Einzelnen erläutert Endert in seinem Beitrag auf .

Von einer "Revolution per Nebensatz" ist die Rede im NWB Experten-Blog, wenn es um den vorläufigen Diskussionsentwurf des AEAO zu § 153 (Tz. 2.6) geht.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 21 / 2015 Seite 1
NWB XAAAF-06107