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Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten
Das hat mit o. g. Urteil zur Lieferung von Sachprämien einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von gesammelten Treuepunkten im Rahmen einer Verkaufsförderaktion entschieden.
A. Leitsätze
1. Die Lieferung von Sachprämien einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von gesammelten Treuepunkten, die diese nach Maßgabe der im Einzelhandel gekauften Biermenge im Rahmen einer Verkaufsförderaktion erhalten haben, stellt im zu entscheidenden Fall eine unentgeltliche Zuwendung dar.
2. Ob ein Geschenk i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG vorliegt, ist ungeachtet der zivilrechtlichen Ausgangslage auch im Lichte des umsatzsteuerlichen Gesetzeszwecks zu prüfen.
3. Das Sammeln, Einkleben und Versenden der Treuepunkte sind bloße Alltagshandlungen; die Vornahme solcher Alltagshandlungen steht der Annahme eines Geschenks nicht entgegen.
B. Sachverhalt
I. Der Sachverhalt im Einzelnen
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Treuepunktaktion, die die X-Brauerei GmbH (nachstehend X) – eine Organgesellschaft der Klägerin – im Streitjahr 2005 durchgeführt hat.
Ausschließlicher Gegenstand des Einspruchs- und auch des Klageverfahr...