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ZFA Nr. 9 vom Seite 12

BEMA oder GOZ oder BEMA und GOZ?

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaas; Altleiningen

„Bitte ausspülen!“ – so oder ähnlich heißt es in vielen Praxen am Ende der Behandlungssitzung. Der Patient hört es gerne, manche bedanken sich für die Behandlung und dann verlässt der Patient mehr oder weniger zufrieden die Praxis. Die Angestellten räumen die Instrumente und Materialien weg und richten den Behandlungsplatz und die Arbeitsflächen für den nächsten Patienten vor. Und zehn, zwanzig oder fünfzig Minuten später wiederholt sich die Prozedur erneut. Und so weiter und so weiter, viele Male am Tag – business as usal in vielen tausenden Zahnarztpraxen.

Kaum ein Patient und die wenigsten Zahnmedizinischen Fachangestellten machen sich in diesem Moment Gedanken darüber, dass mit der gelegten Füllung, der Extraktion des schmerzenden Zahnes oder dem Eingliedern der Krone zwar die Bedürfnisse des Patienten erfüllt sind, aber zu einem wirtschaftlich gesunden Fortbestand der Praxis noch mehr erfolgen muss: Die Abrechnung. Doch was konkret bedeutet Abrechnung? Hat die Praxis denn überhaupt noch viel damit zu tun? Oder stimmt nicht schon längst, was nicht nur viele junge Auszubildende denken, dass die Abrechnung doch hauptsächlich „im Computer“ erfolgt?

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