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STFAN Nr. 9 vom Seite 1

Editorial

Corinna Groß | Redaktion | c.gross@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

nicht jede Verweigerung muss zwangsläufig zu einem Bußgeld oder einer Zwanghaft führen. Kann aber! Dabei stellt das von der Finanzverwaltung am meisten angewandte Zwangsmittel – das Zwangsgeld – weder Bußgeld noch Strafe dar. Ein Verschulden am bisherigen Ausbleiben der geforderten Leistung ist insoweit unbegründet. Der Beitrag von Mario Ehrensberger stellt den behördlichen Umgang mit dem Zwangsmittel ausführlich und anhand vieler Beispiele anschaulich dar.

Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört neben dem Gesamthandsvermögen auch das im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft stehende Sonderbetriebsvermögen. In der letzten Ausgabe hat Ihnen Udo Cremer bereits die Grundlagen des Sonderbetriebsvermögens erläutert. In diesem Heft steht die bilanzielle Erfassung im Mittelpunkt.

Bei der doppelten Buchführung ist das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit maßgebend. Wenn also eine Buchung mehrere Wirtschaftsjahre betrifft, ist es notwendig, sie durch Abgrenzung periodengerecht zu erfassen. Benjamin Haag erläutert die Auswirkungen von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten und stellt sie anhand zahlreicher Beispie...