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Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 2
In unserer Beitragsreihe möchten wir Ihnen das Klageverfahren von der Vorbereitung über den Ablauf bis zum Abschluss des Verfahrens erläutern (siehe Teil 1, ). In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Zuständigkeit der Gerichte und den Gerichtsständen.
Die Zuständigkeit der Gerichte
Bevor eine Klage eingereicht und damit der Anspruch des Mandanten geltend gemacht werden kann, muss überprüft werden, welches Gericht hierfür zuständig ist. Zu unterscheiden sind die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit.
Die sachliche Zuständigkeit
Unter der sachlichen Zuständigkeit sind die Aufgaben eines Gerichts zu verstehen. Dies bedeutet, dass in der ersten Instanz zwischen den Amts- und Landgerichten unterschieden wird (§ 1 ZPO, §§ 23, 71 GVG).
Amtsgericht
Gemäß § 23 GVG umfasst die Zuständigkeit der Amtsgerichte
Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 € sowie
Streitigkeiten (ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands)
bezogen auf Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
zwischen...