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RENO Nr. 9 vom Seite 2

Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 2

Geprüfte Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

In unserer Beitragsreihe möchten wir Ihnen das Klageverfahren von der Vorbereitung über den Ablauf bis zum Abschluss des Verfahrens erläutern (siehe Teil 1, ). In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Zuständigkeit der Gerichte und den Gerichtsständen.

Die Zuständigkeit der Gerichte

Bevor eine Klage eingereicht und damit der Anspruch des Mandanten geltend gemacht werden kann, muss überprüft werden, welches Gericht hierfür zuständig ist. Zu unterscheiden sind die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Die sachliche Zuständigkeit

Unter der sachlichen Zuständigkeit sind die Aufgaben eines Gerichts zu verstehen. Dies bedeutet, dass in der ersten Instanz zwischen den Amts- und Landgerichten unterschieden wird (§ 1 ZPO, §§ 23, 71 GVG).

Amtsgericht

Gemäß § 23 GVG umfasst die Zuständigkeit der Amtsgerichte

  1. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 € sowie

  2. Streitigkeiten (ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands)

    • bezogen auf Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;

    • zwischen...