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Sozialversicherungsrecht | (Privat-)Darlehen kein Einkommen i. S. des SGB II
Da ein Geldzufluss aus einem Darlehen, das mit einer zivilrechtlich wirksamen Rückzahlungsverpflichtung belastet ist, für den Bezug von Leistungen als Arbeitsuchender im SGB II nicht als bedarfsminderndes Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. NWB CAAAD-53042), sind an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit des Darlehensvertrags nicht nur unter Verwandten, sondern auch unter Bekannten strenge Anforderungen zu stellen, um das Darlehen eindeutig von einer Schenkung oder einer sonstigen nicht rückzahlbaren Unterstützungshandlung abzugrenzen.
Bei der Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können die Kriterien des (steuerlichen) Fremdvergleichs herangezogen werden (vgl.