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Umsatzsteuer | Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins können steuerfrei sein
Nach dem sind Pflegeleistungen unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen.
Die Klägerin war (nur) Pflegehelferin, erbrachte ihre Leistungen aber als sog. aktives Mitglied eines Pflegevereins, mit dem sie „Qualitätsvereinbarungen“ abschloss. Sie erhielt ihre Vergütungen von dem Verein, der Verträge mit den pflegebedürftigen Personen und Pflegekassen abschloss. Für die Streitjahre 2007 und 2008 war die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 und 18 UStG nicht anwendbar. § 77 SGB XI, an den die Beurteilung anknüpft, ist zwischenzeitlich geändert worden, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass sich die Rechtslage dadurch nicht geändert hat. Allerdings wird ...