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FG Köln 07.09.2015 9 V 1376/15, NWB 43/2015 S. 3149

Umsatzsteuer | Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen

Mit Beschluss vom hat der 9. Senat des FG Köln vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen abgelehnt.

Anmerkung:

Auch der 1. Senat des FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom - 1 V 1486/15 den Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren abgelehnt. Dagegen haben das NWB LAAAF-05674) und das [i]Für einen Überblick s. Streit/Fietz, NWB 35/2015 S. 2576 NWB NAAAE-95839) in vergleichbaren Fällen unter Vertrauensschutzgesichtspunkten vorläufigen Rechtsschutz gew...

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