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Umsatzsteuer | Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen
Mit Beschluss vom hat der 9. Senat des FG Köln vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen abgelehnt.
Auch der 1. Senat des FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom - 1 V 1486/15 den Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren abgelehnt. Dagegen haben das NWB LAAAF-05674) und das [i]Für einen Überblick s. Streit/Fietz, NWB 35/2015 S. 2576 NWB NAAAE-95839) in vergleichbaren Fällen unter Vertrauensschutzgesichtspunkten vorläufigen Rechtsschutz gew...