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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Zur Saunanutzung durch Hotelgäste seit (BMF)
Nach dem sind Saunaleistungen, die nach dem erbracht werden, mit dem Regelsteuersatz zu besteuern. Das BMF hat nun zur Aufteilung eines Gesamtentgelts für Übernachtungsleistungen und Saunanutzung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst ().
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
: Rückwirkend geänderte Bemessungsgrundlage in sog. "Seeling-Fällen" (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass die rückwirkend zum geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgaben in sog. "Seeling-Fällen" unionsrechtskonform und verfassungsgemäß war ().
Hinweis: Durch die Einführung des § 15 Abs. 1b UStG reagierte der Gesetzgeber (in Übereinstimmung mit der MwStSystRL) auf das in der Praxis beliebte „Seeling-Modell” und schob ihm einen Riegel vor. Für „Altfälle” bleibt es bei der alten Rechtslage: voller Vorsteuerabzug, im Gegenzug Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe; damit Finanzierungsvorteil. Für „Neufälle” (ab dem ) ist das „Seeling-Modell” nicht mehr möglich; das Abzugsver...