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Zur Vergütung von Umkleidezeiten des Arbeitnehmers
Immer wieder ist zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern strittig, ob die Zeiten für den Umkleidevorgang als Arbeitszeit vergütungspflichtig sind. Das Bundesarbeitsgericht musste sich mit dieser Fragestellung bereits mehrfach befassen.
In der früheren Rechtsprechung hatte das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass reine Vor- und Nachbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit grundsätzlich nicht zu vergüten sind. Eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers bestehe lediglich für die tatsächliche Hauptleistungspflicht, die vom Arbeitnehmer geschuldet wird (). Das Bundesarbeitsgericht argumentierte, dass es sich bei den Vor- und Nachbereitungshandlungen zwar streng genommen auch um Arbeit handele, es fehle aber an einer entsprechenden Vergütungserwartung des Arbeitnehmers.
Mit der Entscheidung vom () hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung aufgegeben. Nun soll sich die Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 611 Abs. 1 BGB nicht nur auf die tatsächliche Hauptleistung beschränken. Vielmehr soll der Arbeitgeber zur Vergütung von jeder von ihm verlangten sonst...