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NWB Betriebsprüfungs-Kartei

NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2026

Print-ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2026

– Betriebsprüfungen –

– Sonderprüfungen –

– §§ 193 bis 203a AO 1977 –

– Betriebsprüfungsordnung –


J. Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts (§ 202 AO 1977)

S. 2

A. Gesetzliche Vorschrift – Rechtslage ab dem 20.12.2022 – Wortlaut des § 202 AO

(1)

Über das Ergebnis der Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht (Prüfungsbericht). Im Prüfungsbericht sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es, wenn dies dem Steuerpflichtigen schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Wurden Besteuerungsgrundlagen in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a gesondert festgestellt, ist im Prüfungsbericht darauf hinzuweisen.

(2)

Die Finanzbehörde hat dem Steuerpflichtigen auf Antrag den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung zu übersenden und ihm Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit dazu Stellung zu nehmen.

(3)

Sollen Besteuerungsgrundlagen in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a gesondert festgestellt werden, ergeht vor Erlass des Teilabschlussbescheids ein schriftlicher oder elektronischer Teilprüfungsbericht; Abs. 1 Satz 2 bis...

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