NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Steuerberater; Steuerbevollmächtigte –
– Fachanwälte für Steuerrecht –
– Steuerberatungsgesellschaften –
– Wirtschaftsprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften –
– Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften –
– Gewerbekennzahlen 69102.0, 69201.0, 69202.0, 69203.0 –
Mit der Verwendung der Begriffe bzw. Kürzel „Steuerberater”, „StB” und „StB/StBv” in dieser Abhandlung sind – soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt – die Angehörigen der steuerberatenden Berufe i.S.v. § 3 StBerG gemeint.
Bezüglich der steuerlichen Behandlung der Rechtsanwälte wird auf die Abhandlung „Rechtsanwälte” in Teil III der Bp-Kartei verwiesen.
A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater qualifizierte Leistungen wie die
Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in Steuersachen,
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Mandanten,
Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten,
Aufstellung von Bilanzen,
steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen,
Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
Zudem bieten Steue...