NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Wirtschaftszweig 256214 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
In der Schneidwaren- und Besteckindustrie überwiegen die Personengesellschaften und Einzelunternehmen; Kapitalgesellschaften – darunter weltweit bekannte Unternehmen – sind die Ausnahme. Charakteristisch ist insbesondere in der Schneidwarenindustrie die große Zahl der Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.
2. Betriebsarten
Mit Schneidwaren werden herkömmlich schneidende Werkzeuge und Geräte aller Arten, insbesondere Scheren, Messer, Klingen und vergleichbare Erzeugnisse der Kleineisenindustrie bezeichnet.
Die Schneidwarenindustrie fertigt folgende Produkte: Rasierklingen, Rasiermesser, Rasierapparate, Haarschneidemaschinen; Haushalts- und Berufsmesser, Taschenmesser, Fahrtenmesser; Haushaltsscheren, Schneiderscheren, Nagel und Hautscheren; Chirurgische Messer (Skalpelle, Klingen), Haut- und Fußpflegeinstrumente (z. B. Nagelfeilen, Pinzetten, Manikürscheren, Nagelzangen); Wetzstähle, Metzger-Hackebeile, Sägen für Tiefgefrorenes.
Die blanken Waffen sind im Sortiment ohne Bedeutung.
Besonders geschützt sind ...BGBl 1994 I S. 3833