NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Gast- und Speisewirtschaften –
– Gewerbekennzahlen 56301.0, 56101.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriffe
Das Hotel- und Gastgewerbe befasst sich mit der gewerbsmäßigen Beherbergung bzw. Verpflegung als Hauptleistungen. Daneben werden aber noch eine Reihe von Nebenleistungen erbracht. Der Begriff „Gastgewerbe“ ist ein Oberbegriff für alle gastgewerblichen Betriebsformen. Der Begriff „Gaststätte“ umfasst nach § 1 Gaststättengesetz (GastG) die „Schankwirtschaft“ (d. h. Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft“ (d. h. zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten). Im Gastgewerbe ist es üblich, die gastgewerblichen Betriebe in Haupt- und Nebenbetriebe zu unterscheiden. Hauptleistung des Beherbergungsgewerbes ist die Beherbergung bzw. die Übernachtung der Gäste in dem Beherbergungsbetrieb. Das klassische Hotel sowie die meisten anderen Beherbergungsbetriebe bieten eine Kombination dieser verschiedenen Hauptleistungen an. Der Schwerpunkt dieser Betriebe liegt i. d. R. auf einer der beiden Leistungen, so dass man dem Betrieb entweder dem Gaststätten- oder Beherbergungsgewerbe zuordnen kann. Unter Nebenbetrieben versteht man z. B. Straußwirtschaft...