NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Baustatiker –
– Gewerbekennzahl 74204.0 –
Wegen der steuerlichen Behandlung der Architekten wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Architekten” in Teil III verwiesen.
A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
Bauingenieure sind Ingenieure i. S. ds Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin (IngG NW) v. , GV NW 1970 S. 312, geändert durch Gesetz v. , GV NW 1991 S. 376. Wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen darf, ist in den §§ 1 bis 3, 7 IngG NW geregelt.
Ingenieur darf sich auch nennen, wer als Angehöriger eines Mitgliedstaates der EU aufgrund eines Diplomes eines Mitgliedstaates oder einer Berufsausübung in einem Mitgliedstaat von der zuständigen Behörde die Genehmigung zur Führung des Titels erhalten hat. Das Studium des Bauingenieurwesens an Universitäten und Fachhochschulen schließt mit einer akademischen S. 3Graduierung als Bachelor und weiterführend als Master ab. Bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses war bis 2008 bei universitären Studiengängen der akademische Grad Diplom-Ingenieur (abgekürzt Dipl.-Ing.) sowie an Fachhochschulen Diplom-Ingenieur (FH) üblich.
Im Ausland erworbene akademische Grade dürfen in der verliehenen Original...