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Umsatzsteuer | Zur Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter
Eine private Arbeitsvermittlerin, die in den Jahren 2004 bis 2006 Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III erbracht und S. 3075 [i]Zur Steuerbefreiung für Leistungen der Arbeitsförderung s. Huschens, NWB 34/2014 S. 2550ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, ist eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie. Nach dem kann sie sich – mangels entsprechender Steuerbefreiung im Umsatzsteuergesetz – für die von ihr erbrachten Arbeitsvermittlungsleistungen an Arbeitsuchende unmittelbar auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung berufen.
Der deutsche Gesetzgeber und die Finanzverwaltung hinken bei der Gewährung von Steuerbefreiungen im sozialen Bereich dem Unionsrecht immer noch hinterher, wie zahlr...