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Lohnsteuer | Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers
Das zur Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und zum steuerfreien Fahrtkostenersatz Stellung genommen. Da die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten seit dem 1. 1. 2014 gesetzlich geregelt sind (s. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG) – und demzufolge auch dann unvermindert gelten, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Fahrzeug-Vollversicherung, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers abgeschlossen hat – hat das BMF sein diesbezügliches Schreiben vom 31. 3. 1992 (BStBl 1992 I S. 270) aufgehoben.