Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers
Das zur Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und zum steuerfreien Fahrtkostenersatz Stellung genommen. Da die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten seit dem gesetzlich geregelt sind (s. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG) – und demzufolge auch dann unvermindert gelten, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Fahrzeug-Vollversicherung, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers abgeschlossen hat – hat das BMF sein diesbezügliches Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 270) aufgehoben.