NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Weiterbildungskosten –
– Ausbildungskosten –
– Umschulungskosten –
Wegen der Aufwendungen
anlässlich von Studienreisen und Fachtagungen wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Studienreisen” und
für Fachliteratur wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Fachliteratur”, jeweils in Teil I verwiesen.
A. Einkommensteuer - Grundlagen
I. Berufsausbildung
Nach der Rechtsprechung des BFH lautet es nicht mehr Ausbildungs- oder Fortbildungskosten, sondern allgemein Bildungsaufwendungen. Auch das Einkommensteuergesetz enthält den Begriff der „Fortbildungskosten” nicht, sondern es führt u. a. in § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Begriff der („Berufs-) Ausbildung” auf.
Die Berufsausbildung ist regelmäßig die notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende, auf die Erzielung einkommensteuerbarer Einkünfte gerichtete, berufliche Betätigung. Sie ist eine erstmalige Ausbildung, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kein anderes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium vorangegangen ist.
Die Abziehbarkeit der Aufwendungen erfordert unabhängig von diesen allgemeinen Erwägungen in jedem Einzelfall, dass bereits im Zeitpunkt der Verausgabung ein ausreichend bestimmter, hinreichend konkreter, objektiv...