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Zuordnung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft?
Das zur reihengeschäftlichen Zuordnung der bewegten Lieferung anhand des Kriteriums der Verschaffung der Verfügungsmacht entschieden.
A. Leitsatz
Zur umsatzsteuerlichen Verschaffung der Verfügungsmacht bei einem Reihengeschäft.
B. Sachverhalt
I. Der Sachverhalt im Einzelnen
Die Klägerin ist Organträger der „A-GmbH“, welche einen Kraftfahrzeughandel und eine Autowerkstatt betreibt.
Nach Mitteilung der polnischen Steuerverwaltung hatte die „GmbH“ im Juli 2007 ein Kraftfahrzeug „Kia Sportage" nicht als innergemeinschaftliche Lieferung nach Polen, sondern nach Frankreich veräußert. Das Fahrzeug wurde in Deutschland von einem Franzosen abgeholt und in Frankreich wurde wohl zu Unrecht die Differenzbesteuerung angewandt.
Nach den daraufhin angestellten Ermittlungen der Steuerfahndung ergab sich, dass das genannte Kraftfahrzeug bei der „GmbH“ angeblich von einer polnischen Firma bestellt wurde. Das Fax, mit welchem die Bestellung getätigt wurde, trug hingegen eine französische Faxkennung.
Nach Überweisung des Kaufpreises von 14...