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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 12 vom Seite 11

Basistarif

Heiko Burchert

Mit der Inkraftsetzung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gibt es seit dem in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen Basistarif. Die mit dem Basistarif verbundenen Leistungen entsprechen nach Art, Umfang und Höhe dem 3. Kapitel des SGB V und sind mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Ziel der Einführung des Basistarifs war es, den sich nicht gesetzlich krankenversichernden Personen eine hinsichtlich der Beitragshöhe und den Versicherungsbedingungen vergleichbare Alternative anzubieten.

Die Beiträge des Basistarifes richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des zu Versichernden. Der Gesundheitsstatus bleibt dabei entgegen der bisherigen Verfahrensweise im Bereich der PKV unberücksichtigt. Somit besteht auch nicht die Gefahr, dass Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos erhoben werden. Mit der Einführung des Basistarifes können alle bisher freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif der PKV wechseln. Jede PKV bietet einen Basistarif an, der den bisherigen Standardtarif er...

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