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DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“ – Konvergenz zwischen HGB und IFRS?
Dargestellt am Beispiel der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse und der Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung
Der HGB-Fachausschuss hat am den DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“ verabschiedet, der DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ ersetzt. DRS 23 konkretisiert die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung und adressiert zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung. Der Beitrag untersucht am Beispiel der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse und der Auf- und Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen, ob HGB und IFRS insoweit konvergieren werden.
Meyer, Fortentwicklung der handelsrechtlichen Erwerbsbilanzierung, PiR 7/2015 S. 198 NWB IAAAE-93862
DRS 23 fordert bei der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse eine grundsätzliche Pflicht zur anteiligen Zwischenergebniseliminierung für das auf die Alt-Anteile entfallende Reinvermögen. Dies ist nicht sachgerecht und steht im Konflikt mit § 301 HGB.
Für die Bilanzierung einer Auf- und Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen kommt es je nach Ausübung des durch DRS 23 eröffneten Bilanzierungswahlrechts zu einer Konvergenz oder Divergenz mit den IFRS.
Die Eröffnung dieses Wahlrechts strahlt auch auf die hand...