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Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit von Abschlusselementen
Änderungen nach dem Entwurf zum Rahmenkonzept
Der am veröffentlichte Entwurf ( exposure draft) zum Rahmenkonzept soll auch zu Änderungen an den bislang bereits bestehenden Definitionen der Abschlusselemente führen. Der Jubilar hat sich in der Vergangenheit bereits intensiv mit Zweifelsfragen der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit von Vermögenswerten und Schulden beschäftigt. Wir untersuchen daher, ob die vorgeschlagenen Änderungen einen Beitrag zur Klärung, insbesondere für das immaterielle Vermögen und die nicht-finanziellen Verbindlichkeiten, liefern.
Kirsch, Der Exposure Draft zum Conceptual Framework (ED/2015/3), PiR 9/2015 S. 233 NWB QAAAF-01381
Die neuen Vorgaben lösen die bestehenden Zweifelsfragen nicht.
Ausführungen zur konkreten Bilanzierungsfähigkeit werden gestrichen.
Der Begriff der Schuld wird ausgeweitet; es ergeben sich neue Fragen.
I. Einführung
[i]Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 13. Aufl., Freiburg 2015, § 1 NWB CAAAE-89863 Fischer, Entwurf eines neugefassten Rahmenkonzepts (ED/2015/3), PiR 7/2015 S. 224 NWB DAAAE-93855 Theile/Goy, Entwurf ED/2015/3: Conceptual Framework for Financial Reporting, BBK 13/2015 S. 617 NWB BAAAE-93419 Lüdenbach/Freiberg, Zweifelsfragen der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Anlagen, BFuP 2/2009 S. 131 NWB MAAAD-19425 Mit ED/2015/3 hat der IASB einen Entwurf für ein neugefasstes Rahmenkonzept ( conceptual framework) vorgelegt, welches nicht als Flickenteppich in einzelnen Phasen, sondern als abgeschlossenes Gesamtwerk vorgestellt wird. Neben Änderungen der ...