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Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG für einen gesondert und einheitlich festgestellten Veräußerungsgewinn
(1) Für die Frage, inwieweit ein Feststellungsbescheid, in dem ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn festgestellt wird, für die nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewährenden Freibeträge Bindungswirkung i. S. der § 182 Abs. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für den Einkommensteuer- als Folgebescheid entfaltet, ist zwischen der Zurechnung des Veräußerungsgewinns und den für den Freibetrag maßgebenden persönlichen Verhältnissen zu differenzieren. Die sachlichen Voraussetzungen, ob ein Veräußerungsgewinn in bestimmter Höhe entstanden und wem dieser Veräußerungsgewinn zuzurechnen ist, sind Gegenstand des Feststellungsverfahrens und damit für das Einkommensteuerverfahren bindend, und zwar nicht nur für die Frage, ob ein Veräußerungsgewinn bei einem bestimmten Stpfl. überhaupt anzusetzen ist, sondern auch im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen...