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Einkommen-/Lohnsteuer | Rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag und Familienleistungen
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltshöchstbetrag sind bereits mit Wirkung ab 2015 erhöht worden. Hierdurch ergeben sich – auch rückwirkende – Änderungen, die im Rahmen des Lohnsteuerabzugs und des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens 2015 zu berücksichtigen sind. In welcher Weise diese Änderungen zu berücksichtigen sind, erläutert die OFD Frankfurt/M. in einer aktuellen Verfügung ( NWB BAAAF-01292).