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Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-04112 In der Praxis ist die Frage, ob eine Selbständigkeit (noch) als nebenberuflich oder (schon) als hauptberuflich einzustufen ist, u. a. dann von Bedeutung, wenn es um den Ausschluss der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (z. B. als Arbeitnehmer oder als Rentenbezieher) geht, obwohl die Voraussetzungen hierfür dem Grunde nach gegeben sind (vgl. § 5 Abs. 5 SGB V). Nach welchen Maßstäben das Vorliegen einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit festzustellen bzw. abzugrenzen ist, war bislang nicht bundesgesetzlich geregelt. Rechtsprechung und die Kommentierungen der Sozialversicherungsträger mussten deshalb für eine möglichst praxisgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen. Mit den neu gefassten Grundsätzlichen Hinweisen zur Begriffsbestimmung der hauptberuflichen Selbständigkeit vom NWB HAAAF-02664 liefert der GKV-Spitzenverband hierfür eine wertvolle Entscheidungshilfe und bezieht dabei sowohl die jüngere Rechtsprechung als auch die aktuellen Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit ein.
Ausführlicher Beitrag s. .
K. O.-Kriterium „Beschäftigung von Arbeitnehmern“
[i]Aufgrund Arbeitgeberfunktion war generalisierend hauptberufliche Selbständigkeit angenommen wordenNach der in der Vergangenheit vertretenen Rechtsauffassu...