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Geschäftsführerhaftung für aktivmassemindernde Zahlungen der insolvenzreifen GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-04111 Der Geschäftsführer der GmbH hat alle ihm zurechenbaren Zahlungen der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife an die Insolvenzmasse zu erstatten, es sei denn, diese waren ausnahmsweise gem. § 64 Satz 2 GmbHG erlaubt (§ 64 Satz 1 GmbHG). Während das Zahlungsverbot des § 64 Satz 1 GmbHG in den ersten 100 Jahren seiner Existenz von der Praxis kaum beachtet wurde, entwickelte sich die Norm seit Mitte der 90er Jahre zum effektivsten Instrument des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den insolvenzverschleppenden Geschäftsführer. Daraufhin wurde die Erstattungspflicht von der Literatur zunehmend als zu weitgehend und unangemessen kritisiert. Jüngste Entscheidungen des BGH ( NWB XAAAE-82040; NWB OAAAE-96974) verdeutlichen, dass das Zahlungsverbot auch weiterhin ein wirkungsvolles Mittel gegen den insolvenzverschleppenden Geschäftsführer darstellt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zahlungsverbot
Dem Zahlungsverbot geht es – wenigstens [i]Frühzeitig Insolvenzantragstellungmittelbar – darum, den Geschäftsführer zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung zu bewegen. Das Risiko des Scheiterns der unkontrollierten Betriebsfortführ...