Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung für die Personalgestellung von Pflegefachkräften
Nach dem der als Nachfolgeentscheidung zum , go fair Zeitarbeit NWB VAAAE-87797, ergangen ist, sind die Umsätze einer Zeitarbeitsfirma aus der Gestellung von staatlich geprüften Pflegekräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen weder nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG noch nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Zeitarbeitsfirma kann sich auch nicht unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen, weil sie keine Einrichtung mit sozialem Charakter ist und keine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen ausführt.