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KSR Nr. 10 vom Seite 3

Gewinne aus Geschäften mit Inhaberschuldverschreibungen über Xetra-Gold sind steuerfrei

BFH entscheidet über Steuerpflicht von Gewinnen aus dem Kauf und Verkauf bzw. der Einlösung

Alois Th. Nacke

Der BFH hat in zwei Urteilen klargestellt, dass Gewinne aus Geschäften mit Inhaber-Schuldverschreibungen über Xetra-Gold steuerfrei sind. Eine Besteuerung kommt weder nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG in Betracht. Bei diesen Inhaberschuldverschreibungen handle es nicht um eine Verbriefung von Kapitalforderungen, sondern von Sachleistungsforderungen.

Handel mit Inhaber-Schuldverschreibungen über Xetra-Gold

Den beiden Fällen, über die der BFH zu entscheiden hatte, lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: In beiden Verfahren waren die Kläger Inhaber von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen. Bei Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche war die Inhaberschuldverschreibung jederzeit durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 % gedeckt.

Der Kläger des Revisionsverfahrens VIII R 35/14 veräuße...

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