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OLG Köln Beschluss v. - 2 Wx 117/15

Leitsatz

Leitsatz:

Auch die Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers ist eine anmeldepflichtige Änderung im Sinne des § 39 Abs. 1 GmbHG.

Mit der entsprechenden Eintragung im Handelsregister wird nicht zugleich verlautbart, dass der Abberufene zuvor Geschäftsführer gewesen sei.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 37
GmbH-StB 2015 S. 286 Nr. 10
GmbHR 2015 S. 1156 Nr. 21
NJW-RR 2016 S. 363 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2015 S. 2916
ZIP 2015 S. 1831 Nr. 38
GAAAF-04494

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OLG Köln, Beschluss v. 03.06.2015 - 2 Wx 117/15

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