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Rangrücktritt und (sonstiges) freies Vermögen
Der (Irr-)Weg zur Steuerneutralität
[i]Zu BGH IX ZR 133/14 s. Hamminger, NWB 30/2015 S. 2231 Der IX. Zivilsenat des NWB RAAAE-87071 Tatbestand und Rechtsfolgen eines Rangrücktritts neu konzipiert (s. auch Hamminger, NWB 30/2015 S. 2231). Aus steuerlicher Sicht ist die Frage, ob ein solcher Rangrücktritt steuerneutral ist oder zur ertragswirksamen Auflösung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit führt, zu beantworten. Nachfolgend wird ausgeführt, dass ein Rangrücktritt nach dem Konzept des IX. Zivilsenats des BGH nicht zu einer ertragswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit führt, und zwar weder [i]Kamchen/Kling, NWB 39/2015 S. 2863; Kraft/Schreiber, NWB 36/2015 S. 2640vor noch nach Insolvenzeröffnung. Die Vereinbarung einer Tilgung der Verbindlichkeit aus dem sonstigen freien Vermögen passt nicht in das Konzept des IX. Zivilsenats des BGH und ist weder nach der Rechtsprechung des BFH noch nach Auffassung des BMF zur Passivierung erforderlich.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Nur Vorherigkeit, kein Vorrang des Zivilrechts für das Steuerrecht Das Steuerrecht knüpft an zivilrechtlich gestaltete Sachverhalte an. Diese Anknüpfung erfolgt allerdings nicht blindlings,...BStBl 1992 II S. 212BStBl 2008 II S. 530