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Anwendbarkeit des § 6b EStG bei einer GmbH & atypisch still
Zur Zurechnung einer Veräußerung ohne vermögensmäßige Beteiligung
Die stille Gesellschaft spielt in der steuerlichen Gestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Gleichwohl ist ihre korrekte Handhabung oftmals mit Schwierigkeiten verbunden, zumal steuerlich belastbare Rechtsgrundlagen fehlen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich der GmbH & atypisch still und untersucht, ob eine Veräußerung i. S. des § 6b EStG auch durch den stillen Gesellschafter erfolgen kann, obwohl weder Betriebsvermögen existiert noch eine direkte vermögensmäßige Beteiligung besteht.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
- Vertrag „Atypisch stille Gesellschaft“ NWB GAAAB-05384 
- Checkliste „Rücklage gem. § 6b EStG“ NWB DAAAE-06348 
- infoCenter „Stille Gesellschaft und Abgrenzung zu Unterbeteiligung, Treuhand und partiarischem Darlehen“ NWB OAAAD-82354 
- infoCenter „Reinvestitionsrücklage § 6b EStG“ NWB RAAAB-14448 
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Wesen der stillen Gesellschaft
1. Handelsrechtliche Einordnung
[i]Rechtsgrundlagen in den §§ 230 bis 237 HGBDie stille Gesellschaft – auch stille Beteiligung genannt – findet ihre rechtlichen Grundlagen in den §§ 230 bis 237 HGB, wenngleich eine gesetzliche Defi...