Arbeitshilfe September 2016

Sind Erhaltungsaufwendungen oder Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in einem engen räumlichen, zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden?

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Zur Frage der Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sowie für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, in die Prüfung von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Rahmen einer umfassend durchgeführten Instandsetzung und Modernisierung.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAF-04074