Arbeitshilfe Juli 2016

Dienstjubiläum - Aufwendungen sind keine Werbungskosten?

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Sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40jährigen Dienstjubiläums (unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des anteilig) als Werbungskosten abziehbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAF-04057