Arbeitshilfe Januar2016

Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

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Können bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (Firmenwert und Auftragsbestand) in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft erfolgsneutral aktiviert (und nachfolgend gewinnmindernd abgeschrieben bzw. aufgelöst) werden, auch wenn die entsprechenden Ansätze in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAF-04052