Arbeitshilfe Dezember 2016

Jugendbegegnungsstätte in der Rechtsform einer (gewöhnlichen) GmbH – Keine Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 23, 24, 25 UStG?

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Besteuerung von Leistungen einer Jugendbegegnungsstätte:

Sind Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen sowie das Angebot von Pauschalprogrammen einer Jugendbegegnungsstätte mit den Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes vergleichbar und somit gemäß § 4 Nr. 24 UStG steuerfrei?

Scheidet eine keinen Gewinn erzielende GmbH schon wegen ihrer fehlenden Gemeinnützigkeit aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 24 UStG aus?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAF-02759