Arbeitshilfe - Stand: 07.12.2016

Jugendbegegnungsstätte in der Rechtsform einer (gewöhnlichen) GmbH – Keine Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 23, 24, 25 UStG?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Besteuerung von Leistungen einer Jugendbegegnungsstätte:

Sind Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen sowie das Angebot von Pauschalprogrammen einer Jugendbegegnungsstätte mit den Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes vergleichbar und somit gemäß § 4 Nr. 24 UStG steuerfrei?

Scheidet eine keinen Gewinn erzielende GmbH schon wegen ihrer fehlenden Gemeinnützigkeit aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 24 UStG aus?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
EAAAF-02759