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Aktuelle Anfragen der Steuerfahndung an Schweizer Banken
[i]Daten zu Kontoverbindungen deutscher Kapitalanleger Steuerfahndungsstellen fordern in aktuellen Schreiben Schweizer Banken auf, detaillierte Daten zu allen bestehenden Kontoverbindungen deutscher Kapitalanleger zu übermitteln. Der Clou: Es werden alle Daten bis auf den Namen des Kontoinhabers verlangt (also z. B. alle Kundenstamm-Nummern, Konto-Nummern, Konto- und Depotstände sowie Transfers). Auf diese Weise soll wohl den Schweizer Banken die „Kooperation“ erleichtert werden, weil – zumindest der Form halber – das Bankgeheimnis gewahrt wird.
Bedeutung für die Praxis der Selbstanzeigenberatung
Es besteht das [i]Aufbau einer Vorratsdatenbank?Risiko, dass Steuerfahndungsstellen mit o. g. Daten eine Vorratsdatenbank aufbauen könnten und im Einzelfall die Vollständigkeit der erklärten Schweizer Kapitaleinkünfte prüfen:
Berater A gibt für seinen Mandanten M eine Selbstanzeige für Schweizer Kapitaleinkünfte ab. M hatte A nur von Konto 1 berichtet, nicht jedoch von Konto 2. Das Finanzamt könnte die Vollständigkeit der Selbstanzeige mittels einer Vorratsdatenbank prüfen.
Mandant M wird an der Grenze von der Schweiz zu Deutschland kontrolliert und eine Kreditkarte der Schweizer Bank ...