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Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in berufsständischem Versorgungswerk
[i]OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. 6. 2015 - 8 LA 16/15Der Gesetzgeber hat den einzelnen berufsständischen Versorgungswerken in erster Linie die Aufgabe zugewiesen, seinen Mitgliedern und Hinterbliebenen eine Versorgung zu gewährleisten. Die Mitglieder sollen wirtschaftlich abgesichert werden und dadurch ein leistungsfähiger Berufsstand erhalten bleiben. Da finanzielle Stabilität des Versorgungswerks damit ein wichtiger Gemeinwohlbelang ist (vgl. ), liegt es auch nicht nur im Interesse des Versorgungswerks, sondern insgesamt im öffentlichen Interesse, dass die Mitglieder die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß erbringen. Denn diese bilden den Kapitalstock des Vermögens des Versorgungswerks, das zur Deckung der zu erbringenden Versorgungsleistungen und damit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe dient (vgl. NWB NAAAE-57130). Vor diesem Hintergrund ist deshalb auch der mit der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft im Versorgungswerk verbundene Eingriff in die Grundrechte des Mitglieds regelmäßig verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Beendigung wegen Verzugs mit drei Monatsbeträgen nach fruchtlosem Verstreic...