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IK Nr. 7 vom Seite 26

Für mehr Wettbewerb

Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Bernt Schumacher; Reinbek

Ein funktionierender Wettbewerb zählt zu den Grundvoraussetzungen der sozialen Markwirtschaft. Nur so kann sichergestellt werden, dass keiner der Akteure seine Marktmacht ausnutzt, um Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu übervorteilen. Die Versuchung der Unternehmen ist groß, mithilfe von Absprachen und wirtschaftlichen Zusammenschlüssen die eigene Position zu stärken. Der Gesetzgeber muss deshalb dafür sorgen, dass der Wettbewerb dadurch nicht behindert oder gar ausgeschaltet wird.

Absage

In Deutschland ist das Bundeskartellamt als Bundesbehörde Hüterin des freien Wettbewerbs. Sie versucht im Rahmen des Kartellrechts (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Missbrauch zu verhindern. Das geschieht durch Fusionskontrolle, Kartellverbote und Missbrauchsaufsicht. Die Einzelhandelskette Edeka wollte vor kurzem 450 Filialien ihres Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann erwerben. Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben untersagt, denn es hätte „zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Mit der Übernahme von Ka...