Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 8 vom Seite 2

Alles nur Formsache? Überblick über die Unternehmensformen

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Während ihrer Ausbildung begegnen Auszubildende Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen. Sie kommen in Kontakt mit Kunden und Lieferern, deren Betriebe in anderen Rechtsformen geführt werden als das eigene Ausbildungsunternehmen. Offensichtlich wählen Unternehmen Rechtsformen aus, die für ihre spezifischen Zwecke besonders geeignet sind und ihrer Interessenlage am besten entsprechen. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick.

Wir wollen untersuchen, inwieweit sich die einzelnen Rechtsformen bei bestimmten Merkmalen voneinander unterscheiden.

Besteuerung

Gewerbesteuer

Von der Rechtsform unabhängig sind die Kostensteuern, z. B. die Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer ist eine Kostenart und wird in Kontenklasse 4 gebucht. Allerdings sieht das Gewerbesteuergesetz für Einzelunternehmer und für Personengesellschaften (OHG, KG) einen Freibetrag von 24.500,00 € vor, den Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, SE) und Genossenschaften (eG) nicht in Anspruch nehmen können.

Einkommen- und Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, d. h. sie sind eigene Rechtspersönlichkeiten. Das bedeutet, dass sie ihre...